Geldwäschegesetz für Steuerberater: jedes Mandat geprüft — und belegt, wenn die Kammer fragt.
Bei jedem neuen Dauermandat identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte klären, ins Transparenzregister schauen, das Risiko einstufen. Soverra führt Ihre Kanzlei Schritt für Schritt durch die Prüfung. Ihre Mandanten liefern Angaben und Unterlagen selbst, per Link und ohne Konto.
Verpflichtet ist die ganze Kanzlei, geprüft wird je Mandat.
Anders als Rechtsanwälte sind Steuerberater nicht nur bei bestimmten Geschäften erfasst, sondern mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit. Ausgelöst wird die Prüfung in der Regel durch die Begründung einer Geschäftsbeziehung, also das Dauermandat.
Mandatsannahme mit Prüfstrecke statt Formularstapel.
Sie legen das Mandat an, der Mandant ergänzt Angaben und Unterlagen selbst. Soverra stellt die Registerdaten daneben, schlägt eine Risikoeinstufung vor und plant die nächste Überprüfung. Prüfen und freigeben tun Sie.
Viele Gesellschaften im Bestand, und nicht jeder Verdacht ist meldepflichtig.
Register auf einen Blick
Soverra ruft Gesellschafterliste und Organe aus dem Handelsregister ab und stellt sie in drei Spalten neben die Angaben des Mandanten und das Ergebnis Ihrer Transparenzregister-Einsicht. Abweichungen fallen sofort auf und lassen sich als Unstimmigkeit festhalten. § 11 Abs. 5 · § 23a GwG
Wiedervorlage je Risiko
Ein Dauermandat ist nach der Annahme nicht erledigt. Je Mandantentyp legen Sie ein Prüfintervall fest, Soverra führt die Fälligkeitsliste. „Unverändert“ wird als Prüfung protokolliert, nicht stillschweigend übergangen.
Meldung oder Nichtabgabe, begründet
Für Informationen aus der Steuerberatung gilt die Meldepflicht grundsätzlich nicht, für Treuhand oder Unternehmensberatung schon. Das Verdachtsfall-Modul hält die Entscheidung mit Pflichtbegründung fest, getrennt vom Mandat und nur für Berechtigte sichtbar. § 43 Abs. 2 GwG
Je Rechtsform der passende Prüfumfang.
In Soverra legen Sie Ihre Mandantentypen selbst an: mit Prüfregeln, angeforderten Unterlagen, Prüfintervall, Aufbewahrungsfrist und der Frage, ob ins Transparenzregister geschaut werden muss.
Daraus ergibt sich je Mandat automatisch die Liste der fehlenden Nachweise. Rechts ein Beispiel, wie eine Kanzlei das aufteilen kann.
Nachweis, wenn die Kammer fragt
Jede Prüfung, jede Entscheidung und jeder Zugriff wird mit Zeitstempel und verantwortlicher Person protokolliert. Je Mandat lässt sich eine vollständige Prüfakte als PDF exportieren: mit Beteiligten, Registerabgleich, Risikoeinstufung samt Begründung und Verlauf. Mit dem Abschluss startet die Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren. § 8 Abs. 4 GwG
Sicherheit und DatenhaltungHäufige Fragen aus Kanzleien
Gilt das Geldwäschegesetz für meine ganze Kanzlei oder nur für bestimmte Mandate?
Steuerberater sind mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit Verpflichtete. Die Sorgfaltspflichten greifen vor allem bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, in der Praxis also beim Dauermandat. Ein einzelner, abgeschlossener Auftrag ist in der Regel keine Geschäftsbeziehung. § 2 Abs. 1 Nr. 12 · § 10 Abs. 3 GwG
Muss ich bei jedem neuen Mandat ins Transparenzregister schauen?
Bei neuen Mandaten mit Gesellschaften und anderen Vereinigungen ist ein Nachweis der Registrierung oder ein Auszug einzuholen. Weicht der Eintrag von Ihren Erkenntnissen ab, ist das grundsätzlich als Unstimmigkeit zu melden. Soverra leitet die Pflicht aus der Rechtsform ab und stellt Register und Mandantenangabe nebeneinander. § 11 Abs. 5 · § 23a GwG
Muss ich jeden Verdacht melden?
Nicht immer. Für Informationen aus der Steuer- und Rechtsberatung besteht grundsätzlich keine Meldepflicht, für andere Tätigkeiten wie Treuhand oder Unternehmensberatung dagegen schon. Entscheidend ist, dass die Entscheidung nachvollziehbar begründet ist. § 43 Abs. 2 GwG
Braucht meine Kanzlei einen Geldwäschebeauftragten?
Für Steuerberater gilt die allgemeine Pflicht nicht; die Kammern können einen Geldwäschebeauftragten anordnen. Nach den Anordnungen der Kammern ist das in der Regel erst ab mehr als 30 Berufsangehörigen der Fall. Maßgeblich ist die Anordnung Ihrer Kammer. In Soverra sieht Verdachtsfälle nur, wer das Recht dafür ausdrücklich hat. § 7 Abs. 3 GwG
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Mindestens fünf Jahre, bei längeren gesetzlichen Fristen längstens zehn Jahre; danach sind sie zu vernichten. Soverra startet die Frist mit dem Abschluss und zeigt löschfällige Akten auf einer Liste. § 8 Abs. 4 GwG
Prüft Soverra auch Ausweise?
Nein. Die Identifizierung natürlicher Personen erledigen Sie wie bisher, vor Ort oder über ein Online-Verfahren. Soverra hält fest, wie, wann und von wem identifiziert wurde, und legt den Nachweis in der Akte ab. Auch die Risikoanalyse der Kanzlei erstellen Sie selbst; Soverra ersetzt keine Kanzleisoftware, sondern übernimmt die GwG-Prüfung je Mandat.
Die nächste Mandatsannahme schon mit Soverra.
30 Tage voller Funktionsumfang, ohne Zahlungsdaten. Danach kostenlos weiter im Free-Tarif. Datenhaltung in Deutschland, Starter ab € 25 im Monat.
Tarife im DetailDiese Seite gibt Praxisinformationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Geldwäschegesetz, die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundessteuerberaterkammer und die Anordnungen Ihrer Steuerberaterkammer.