GwG-Prüfung je Vermittlung — dokumentiert, bevor der Notartermin steht.
Ihre Pflicht entsteht pro Geschäft, nicht pro Kunde: Käufer und Verkäufer, oft binnen Tagen. Soverra hängt die Prüfung an den Vermittlungsfall und zeigt jederzeit, wessen Unterlagen noch fehlen.
Der Auslöser ist das ernsthafte Interesse, nicht die Unterschrift.
Anders als bei Dauerbeziehungen zählt bei Ihnen ein Zeitpunkt im Verlauf eines einzelnen Geschäfts. Zu früh gefragt verprellt Interessenten, zu spät gefragt gefährdet den Termin.
Ein Fall je Vermittlung, zwei Seiten darin.
Käufer und Verkäufer laufen parallel durch dieselbe Strecke. Der Fall gilt erst als beurkundungsreif, wenn beide Seiten vollständig sind.
Kein Kundenstamm, sondern eine Kette einzelner Geschäfte.
Der Fall endet, nicht die Akte
Nach der Beurkundung gibt es keine Wiedervorlage — aber eine Aufbewahrungsfrist. Soverra schließt den Fall ab, berechnet die Frist und legt ihn ruhend ab, statt ihn in einer Pipeline offener Kunden zu halten.
Zwei Seiten, unterschiedlich weit
Der Verkäufer ist oft in Minuten geprüft, die Käufer-GmbH braucht eine Woche. Der Fall zeigt beide Seiten getrennt, damit Sie wissen, wo Sie nachfassen müssen — und nicht die Vollständigkeit des Ganzen schätzen.
Aufkommen schwankt
Auf drei ruhige Wochen folgen vier Abschlüsse. Abgerechnet wird nach aktiven Fällen, nicht nach Spitzenlast — ein abgeschlossener Fall zählt nicht weiter.
Nach Beteiligtenrolle statt nach Kundentyp.
Jeder Vermittlungsfall bringt seine Rollen mit. Was zu erheben ist, richtet sich nach Rolle und Rechtsform der jeweiligen Seite.
Nachweis, wenn die Aufsicht fragt
Jede Prüfung, jede Entscheidung und jeder Zugriff wird mit Zeitstempel und verantwortlicher Person protokolliert. Aus jedem Fall lässt sich eine vollständige Prüfakte als PDF exportieren — mit Identifizierungsnachweisen, Risikoeinstufung samt Begründung und Audit-Trail.
Sicherheit und DatenhaltungHäufige Fragen zur Vermittlung
Wann genau muss ich identifizieren — bei der Besichtigung oder vor der Beurkundung?
Sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Geschäfts erkennbar ist, und in jedem Fall vor dem Abschluss. Eine erste Besichtigung reicht dafür regelmäßig noch nicht. § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG
Muss ich Käufer und Verkäufer prüfen?
Beim Kaufvertrag betrifft die Pflicht beide Vertragsparteien. Soverra legt beide als Beteiligte eines Falls an und zeigt getrennt, was auf welcher Seite noch fehlt.
Was ist bei juristischen Personen zu tun?
Zusätzlich zur vertretungsberechtigten Person sind die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und die Eigentums- und Kontrollstruktur nachzuvollziehen. Registerdaten und Struktur werden im Kundenportal abgefragt und im Fall festgehalten.
Wie dokumentiere ich einen abgebrochenen Fall?
Wenn die Prüfung begonnen wurde, bleibt sie dokumentationswürdig — auch ohne Abschluss. Soverra schließt den Fall mit Begründung, hält die Aufbewahrungsfrist fest und behält den Audit-Trail.
Was gilt für Mietvermittlung?
Für Miet- und Pachtvermittlung greift eine Schwelle bei der monatlichen Miete. Soverra fragt die Miethöhe beim Anlegen des Falls ab und startet die Prüfstrecke nur oberhalb der Schwelle. § 10 Abs. 6a GwG
Sie zahlen nach aktiven Fällen, nicht nach Saison.
Abgeschlossene Vermittlungen zählen nicht weiter. Datenhaltung in Deutschland, Einstieg kostenlos, Starter ab € 25 im Monat.
Tarife im DetailDiese Seite gibt Praxisinformationen, keine Rechtsberatung. Alle Angaben zu Normen sind im Entwurfsstand als prüfpflichtig markiert und werden vor Veröffentlichung fachlich kontrolliert.